Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung von 1977 (AO) in der jeweils gültigen Fassung. Der Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur. Dieser Zweck wird verwirklicht durch die Führung und Unterhaltung des Theaters im Pumpenhaus entsprechend den nachfolgend genannten Zielsetzungen. Die Gesellschaft ist eine Einrichtung im Sinne des § 107 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW. Sie ist nach § 109 Abs. 1 Satz 1 GO NRW so zu führen, steuern und kontrollieren, dass der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird.
Theater, Opernhäuser und Konzerthäuser
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