Zweck der gemeinnützigen Gesellschaft ist ·die Förderung der Kunst und Kultur gem. § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO ·die Förderung der Bildung und Jugendpädagogik gem. § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO insbesondere durch Übernahme der Trägerschaft des Jugend- und Kulturprojektes "THEATER TOTAL" in Bochum und durch Mittelbeschaffung für die Durchführung dieses Projektes. Mit ihren Tätigkeiten macht sich die Gesellschaft die ideellen Ziele zu eigen, so wie sie sich aus der Satzung des Vereins THEATER MACHT MUT e.V. mit Sitz in Bochum - VR-Nr. 2925 Amtsgericht Bochum - ergeben. Die Gesellschaft erkennt diese Ziele als für sich verbindlich an. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die zur Erreichung dieses Zweckes geeignet erscheinen bzw. geeignet sind, den Gegenstand des Unternehmens zu fördern. Die Gesellschaft kann sich an ähnlichen Unternehmen beteiligen oder solche erwerben bzw. begründen und deren Geschäftsführung übernehmen. Die gemeinnützige Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes " Steuerbegünstigte Zwecke " der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Sozialwesen
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