Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Körperschaft ist nach § 52 Abs. 2 Nr. 3 AO die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten; nach § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO die Förderung der Jugendhilfe; nach § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; nach § 52 Abs. 2 Nr. 15 AO die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit; nach § 52 Abs. 2 Nr. 18 AO die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, jeweils im In- und Ausland. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie darf hierzu - im Rahmen des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung - weitere Zweckbetriebe sowie wirtschaftliche Geschäftsbetriebe betreiben. Die Gesellschaft darf - im Rahmen des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung - ihre Geschäfte und geförderten Projekte im In- und Ausland betreiben, insbesondere Zweigniederlassungen errichten und gleichartige oder ähnliche Unternehmen gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch die folgenden Tätigkeiten bzw. die Unterstützung von entsprechenden gemeinnützigen Projekten im In- und Ausland, besonders in Ländern Lateinamerikas: a. die Beschaffung von Mitteln und Spenden b. die Unterhaltung wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe in Form von Handel mit Waren aller Art, wie z.B. Bekleidung oder Kaffee, zur Beschaffung von weiteren Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke c. die Umsetzung von armutslindernden Maßnahmen d. die Förderung einer leistungsfähigen Sozial- und Infrastruktur e. die Förderung des Bildungswesens (z.B. durch die Unterhaltung von Kantinen in Schulen; die Förderung der Bildungsqualität; die Unterstützung von Kindern zur Ermöglichung eines Schulbesuches; die Vergabe von Stipendien; die Unterstützung von Jugendlichen bei der Jobsuche; die Förderung von jungen Menschen in ihrer Entwicklung; die Förderung der Chancengleichheit für Mädchen und Frauen) f. die Förderung des Gesundheitswesens (z.B. durch die Errichtung von Sanitären Anlagen in Schulen; die Förderung des Zugangs zu sauberem Trinkwasser; die Prävention von gesundheitlichen Risiken; die Förderung der Nahrungssicherheit; die Förderung des Zugangs zum Gesundheitswesen; die Vorbeugung von Krankheiten) g. die Förderung des Wirtschaftssystems (z.B. durch die Förderung der Arbeitsproduktivität; die Umsetzung von Maßnahmen zur Arbeitslosigkeitslinderung; die Unterstützung von Kleinunternehmern).
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