Förderung der Musik (Förderung iSd § 52 Abs. 2, S. 1 Nr. 5 AO). Dieser Gegenstand wird insbesondere verwirklicht durch die Vorbereitung, Organisation und Durchführung musikalischer Produktionen und Projekte, die unerwartet oder unüblich sind oder bei denen musikalische Genregrenzen aufgehoben werden, z.B. Werke einer bestimmten Musikgattung werden in die einer anderen Musikgattung transformiert oder mit dieser vermischt (Opern werden in kammermusikalische, Popmusik in klassische Formen gegossen; Jazzmusiker musizieren mit klassischen Musikern, Opernsänger mit Kammermusikern, Barockmusiker mit modernen Musikern). Ziel der Produktionen und Veranstaltungen ist, die "Mauern" zwischen den Liebhabern verschiedenster Musikgenres aufzuheben und die Musik auf diese Weise zum gesellschaftlichen Bindemittel zu machen. Die Realisierung der Produktionen und Durchführung der Veranstaltungen erfolgt vor allem in Form von öffentlichen Darbietungen für das Publikum (live, online, streaming und alle anderen Veröffentlichungsformen) und/oder Aufnahmen und deren Verbreitung in jeglicher Form.
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