Vorbereitung und Durchführung von städtebaulichen Entwicklungs- und Sanierungsmaßnahmen nach §§ 136 ff. und §§ 165 ff. BauGB. Vorbereitung und Durchführung von treuhänderischen Erschließungs- und Baumaßnahmen. Projektsteuerung von sonstigen, darüber hinausgehenden Erschließungs- und Entwicklungsmaßnahmen. Vorstehende Leistungen beziehen sich auf die Aufgabenbereiche Grunderwerb, städtebauliche Planung, Ingenieurvermessung, Erschließungsplanung. Erschließungsdurchführung, Hochbauplanung, Baudurchführung, Grundstücksveräußerung, Finanzierung und Mittelbewirtschaftung. Das Unternehmen unterwirft sich bei den Aufgaben als Sanierungsträger nach § 158 bzw. als Entwicklungsträger nach § 167 BauGB einer jährlichen Prüfung seiner Geschäftstätigkeit und seiner wirtschaftlichen Verhältnisse. Die Gesellschaft ist berechtigt, Niederlassungen zu errichten und sich an anderen Unternehmen, insbesondere als persönlich haftende Gesellschafterin daran zu beteiligen. Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen ergreifen, die geeignet sind, den v. g. Gesellschaftszweck zu fördern. Hierzu zählt auch die damit verbundene Beratung und Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
Ingenieurbüro
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