Generalübernahme von Bauvorhaben jeglicher Art, auch von handwerklich geschützten Bautätigkeiten, die nur durch konzessionierte, in der Hand-werksrolle eingetragene Subunternehmer ausgeführt werden, soweit im eigenen Unternehmen keine Konzessionsträger vorhanden sind. Zu den Aufgaben des Generalunternehmens gehören insbesondere das Baumanagement, die Kontrolle und die Koordination der Gewerke; - der An- und Verkauf von Immobilien, Projektentwicklung auf eigenen und fremden Grundstücken, - die Renovierung, Instandhaltung, Instandsetzung, Vermietung eigener Immobilien, - das Beherbergungsgewerbe. Der Gesellschaft ist jede Betätigung gestattet, die geeignet ist, mittelbar oder unmittelbar den Zweck des Unternehmens zu fördern. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten und andere branchengleiche oder branchenähnliche Unternehmen zu erwerben, zu pachten oder sich an solchen Unternehmen zu beteiligen. Sie ist auch berechtigt, sich an Unternehmenszusammenschlüssen, Arbeits- und Interessengemeinschaften zu beteiligen.
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