Förderung der Volks- und Berufsbildung, im Besonderen der Berufsausbildung. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht: - Errichtung, Implementierung und Betrieb einer Aus- und Weiterbildungsakademie für die Textil- und Bekleidungswirtschaft, wobei der Betrieb auch durch eine Hilfsperson i.S. des § 57 Abs. 1 AO erfolgen kann, bei der nach den Umständen des Falles, insbesondere nach den rechtlichen und tatsächlichen Beziehungen zwischen Gesellschaft und Hilfsperson sichergestellt ist, dass das Wirken der Hilfsperson wie eigenes Wirken der Gesellschaft anzusehen ist, - Gründung einer gGmbH und Beteiligung an dieser zum Betrieb der Aus- und Weiterbildungsakademie für die Textil- und Bekleidungswirtschaft in Mönchengladbach, wobei nach den rechtlichen und tatsächlichen Beziehungen, die zwischen der Gesellschaft und der gGmbH bestehen, sichergestellt sein muss, dass das Wirken der gGmbH wie eigenes Wirken der Gesellschaft anzusehen ist, - Sammeln von Spenden für den Betrieb der Aus- und Weiterbildungsakademie, - Werbung für die Aus- und Weiterbildungsakademie, - Einflussnahme auf die materielle und ideelle Ausgestaltung der Aus- und Weiterbildungsakademie.
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