Förderung der Altenhilfe nach § 52 Abs. 2 Ziff. 4 der Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch: Förderung von Wohneinrichtungen der Altenhilfe, die betagten Menschen eine menschenwürdige, selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen; Betreuung alter Menschen für die aktive und selbstbestimmte Lebensgestaltung in solchen Einrichtungen; Unterstützung alter Menschen mit geringen Einkommen bei der Unterbringung in solchen Einrichtungen; Förderung von anerkannten Organisationen, um die genannten Ziele zu verwirklichen; Förderung von Wissenschaft, Forschung und Publizistik auf dem Gebiet der Geriatrie; Unterhaltung oder Förderung von Zweckbetrieben i. S. von § 68 AO; Investition in nachhaltig vermietete Service - und Begegnungsflächen für Senioren.
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