Kollektiven Vermögensverwaltung sind folgende inländische Investmentvermögen: Geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: a) Sachwerte im Sinne von Immobilien nach § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB in Verbindung mit § 1 Nr. 21 KAGB; b) Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen; c) Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB; d) Bankguthaben gemäß §194 KAGB.
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