Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenverordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Kunst und Kultur und die Förderung der Volksbildung. (1) Die TELESCOPIUM-Lilienthal gemeinnützige Sitzungsgesellschaft mbH erfüllt ihre Satzungszwecke nach der Wiederherstellung des 27-Fuß Spiegelteleskops von 1793 vornehmlich durch folgende Maßnahmen: Eerhalt und Betrieb der historischen Sternwarte Einweisung der Besucher durch Astronomie-Fachpersonal vor dem Besuch der Sternwarte Weiterbildung und Wissenstransfer durch Vorträge und Seminare über Astronomie-Geschichte Lilienthals Entwicklung einer internationalen Partnerschaft mit Irland und Spanien für den Europäischen Pfad Historischer Observatorien. (2) Die Gesellschaft ist politisch, ethisch und konfessionel neutral. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur dür die satzungsgemäßigen Zwecke verwendet werden.
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