Förderung der Erziehung und Bildung (§52 Abs.2 Nr. 7 AO); die Erbringung von nicht zulassungspflichtigen Dienst- und Beratungsleistungen für schwer erkrankte Kinder und Jugendliche, die deren technischen und organisatorischen Anbindung an den regulären Schulunterricht während der medizinischen Rehabilitation dienen.
Sozialwesen
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