Förderung von Innovation und Technologietransfer, insbesondere der Betrieb eines Technologieparks für innovative Unternehmer und Existenzgründer. Dazu gehört auch das Angebot von Beratungs- und anderen Dienstleistungen. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die den Gesellschaftszweck fördern. Sie kann sich hierbei anderer Unternehmen bedienen. Die Gesellschaft wird innovativen Unternehmen preis- und anforderungsgerechte Betriebsräume sowie Service-Einrichtungen mietweise anbieten. Der gemeinsame Standort soll die Absatzchancen verbessern sowie wirtschaftliche Beziehungen innerhalb des Technologieparks fördern. Der Technologiepark soll einerseits einen Beitrag zur notwendigen Strukturverbesserung der regionalen Wirtschaft leisten und andererseits die Persistenz der innovativen Unternehmen sichern. Die Gesellschaft ist verpflichtet, nach den Wirtschaftsgrundsätzen des § 109 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) zu verfahren. Dabei ist die Gesellschaft so zu führen, dass der öffentliche Zweck im Sinne des § 107 Abs. 1 GO NRW nachhaltig erfüllt wird.
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