1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Jugend- und Altenhilfe (§ 52 (2) Nr. 4 AO) sowie die Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 (2) Nr. 9 AO). 2. Dieser Zweck wird verwirklicht durch die Bereitstellung von pädagogischen Dienstleistungen und Bildungsangeboten im Rahmen der Jugend- und Behindertenhilfe. 3. Die Gesellschaft wird insbesondere Dienstleistungen im Sinne der §§ 27 ff. SGB VIII, § 35 a SGB VIII sowie §§ 112 ff. SGB IX anbieten. 4. Dies sind die im Gesetz aufgeführten Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe für Menschen mit Behinderung an Bildung. Diese umfasst die Hilfen zu einer Schulbildung, insbesondere im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht und zum Besuch weiterführender Schulen einschließlich der Vorbereitung hierzu (Schulbetreuer) sowie die Hilfen zu schulischer oder hochschulischer Ausbildung oder Weiterbildung für einen Beruf (Berufs- und Hochschulbetreuer). Diese Hilfen schließen Leistungen zur Unterstützung schulischer Ganztagsangebote in der offenen Form ein, aber auch heilpädagogische und sonstige Maßnahmen, die erforderlich und geeignet sind, den Menschen mit Behinderung den Schulbesuch zu ermöglichen oder zu erleichtern. 5. Weiterer Gegenstand der Gesellschaft ist die Hilfe zur Erziehung (§ 27 SGB VIII). Im Rahmen dieser Leistungen wird Anspruchsberechtigten im Sinne dieses Gesetzes Hilfe gewährt, wenn dies zum Wohl des Kindes oder der Jugendlichen notwendig ist. 6. Sodann leistet die Gesellschaft intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung von Jugendlichen, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen (§ 35a SGB VIII). 7. Die Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages, insbesondere unter Beachtung der Vorschriften der AO für steuerbegünstigte Körperschaften alle Geschäfte und Rechtshandlungen vorzunehmen, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlich sind oder das Unternehmen zu fördern geeignet erscheinen, insbesondere sich unmittelbar und mittelbar an anderen Unternehmen zu beteiligen, die ebenfalls ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgen.
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