Durchführung von Schnelltests im Rahmen von Pandemien zur Feststellung der Virenlast/Erkrankung sowie aller damit verbundenen Tätigkeiten, die da wären: Entwicklung von Konzepten zur Absicherung von Arbeitsplätzen, Veranstaltungen, Kulturschaffenden, Kinos, Theater o.ä., Sportevents, körpernahe Dienstleistungen, Fitnessstudios, oder ähnliches durch Feststellung von Covid-19-Vorerkrankungen, respektive durch Feststellung der Virenlast und damit Vermeidung der Weitergabe neuer viraler Erkrankungen gleich welcher Art; Entwicklung von Sicherheits- und Einlasskonzepten zur Durchführung vorstehender Veranstaltungen bzw. Konzepte zur Wiedereröffnung vorgenannter Einrichtungen; Erarbeitung von Hygienekonzepten; Schulung von Personal für besondere Verwendungszwecke in vorstehenden Bereichen; An- und Verkauf von medizinischen Ausrüstungsgegenständen und Covid-19-Schnelltests; Entwicklung neuer Covid-19-Testmöglichkeiten und künstlicher Intelligenz zur Erkennung von Covid-19-Atemmustern; Betreiben eigenständiger Testcenter; Vergabe von Lizenzen zur Betreibung eigenständiger Testcenter; sämtliche mit vorstehenden Aktivitäten zusammenhängende Tätigkeiten.
Fitnessstudios
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