2.2 Ausschließliche und unmittelbare Zwecke der Gesellschaft sind die Förderung der Bildung und Erziehung, der Religion und der Jugendhilfe. Erreicht wird dies durch die Verwirklichung einer ganzheitlichen an christlichen Werten ausgerichteten Bildung und Erziehung im Rahmen der formellen Bildung, also durch Unterstützung von und Zusammenarbeit mit bestehenden Bildungseinrichtungen im In- und Ausland sowie durch Neugründung und Betrieb von Bildungseinrichtungen wie Kindertagesstätten, Kindergärten, Schulen oder Einrichtungen höherer Bildung. Im Bereich der non-formellen Bildung dienen der Erreichung dieser Zwecke Maßnahmen wie Freizeiten, erlebnispädagogische Angebote, interkulturelle Begegnungen, Seminare, Workshops für alle Altersgruppen sowie Beratungsdienstleistungen. Ergänzung und Unterstützung der o.g. Maßnahmen geschieht durch die Verbreitung von christlicher Literatur, Fachliteratur, Musik und Videomaterial sowie durch die Veranstaltung und Vermittlung christlicher Konzerte.
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