Gesellschaft verfolgt aussschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Im Kern ihrer Tätigkeit ist die Aufgabenstellung und das wirkliche Tun der Gesellschaft insgesamt auf die Förderung des demokratischen Staatswesens durch Qualifizierung, Bildung und Beratung, sowie wissenschaftliche Begleitung von gewählten Mitarbeitervertretungen (Betriebs- und Personalräten, Mitarbeitervertretungen sowie gewerkschaftliche Interessenvertretungen) und den Beschäftigten ausgerichtet. Gewählte Vertreter und Vertreterinnen der Beschäftigten werden durch die Tätigkeit der Gesellschaft in vielfältiger Weise in ihrer Mündigkeit als Staatsbürger in Wahlorganen und Beschäftigungsverhältnissen unterstützt. Qualifizierung, Bildung, Forschung und Beratung werden in vielfältigen Themenfeldern der Arbeitswelt, wie neue Technologien, Reorganisation, Produktions- und Verwaltungskonzepte, Beschäftigungssicherung, Leistung und Leistungssysteme, Arbeitszeitmodelle, Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Gleichstellung von Frauen und Männern, Förderung der Jugendausbildung und Weiterbildung, Eingliederung von Schwerbehinderten und schutzbedürftigen Personen, Integration ausländischer Arbeitnehmer und Verhinderung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, Ideenmanagement sowie Personalentwicklung, -planung und -qualifizierung, aber auch der Völkerverständigung im Rahmen der Europäischen Union umgesetzt. Hierbei stehen vor allen Dingen die Folgen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die Entwicklung von Alternativen im Vordergrund der Arbeit. Neben der Gestaltung soziotechnischer Systeme werden gesellschaftliche, politische, ökonomische, arbeitsorganisaorische und rechtliche Fragen im Rahmen von Beratung, Gestaltung, Forschung und Qualifizierung bearbeitet. Dabei müssen inhaltliche Zielsetzungen der TBS gGmbH und die tägliche Aufgabenbewältigung im Sinne einer gewerkschaftlichen ArbeitnehmerInnenpolitik verbunden werden. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Durchführung von Beratungen, Fachveranstaltungen und zweckgerichteten Seminaren, Anregung und Durchführung von Forschungsvorhaben und Projekten, Erstellung und Förderung von betriebsübergreifenden Analysen und Gutachten und Kooperation mit allen geeigneten Institutionen. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für vertragsgemäße Zwecke verwendet werden. Es dürfen keine Mittel der Gesellschaft an die Gesellschafter der Gesellschaft ausgeschüttet werden. Es dürfen keine Gesellschafter juristischer, natürlicher oder Personenvereinigungen durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
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