Taxigenossenschaft wird ausschließlich nach marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten zum Zwecke der Gewinnerzielung und zum Vorteil aller Mitglieder geführt. Die Förderung der Genossenschaft erfolgt durch: a) die Vermittlung der Durchführung von Personentransporten; b) die Beschaffung von Autozubehörteilen, Hilfsmaterialien, Maschinen, Werkzeugen und sonstigen Betriebsmaterialien für die Genossenschaftsmitglieder; c) Betrieb von Tankstellen und Werkstätten, von Garagen sowie sonstigen Unternehmen, die geeignet sind, die wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder im Rahmen der vorgenannten Betriebszweige zu fördern; d) Organisation des Einsatzes der den Mitgliedern gehörenden Fahrzeuge; e) Ausübung der Kontrolle über die Beschaffenheit der im Einsatz befindlichen Fahrzeuge, über die Einhaltung der behördlich vorgeschriebenen Fahrpreise; f) Förderung, Erziehung und Hebung der Kulturstufe der Mitglieder in wahrhaft demokratischem Geist. Das Statut ist letztmalig am 10. Oktober 1993 gefaßt.
Taxiunternehmen
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