A) der Betrieb einer Funk- und Telefonzentrale und anderer Einrichtungen zur Vermittlung von Fahrtaufträgen für Personen- und Sachtransporte an die Mitglieder. Um mit dem vorhandenen Sprach- und Datenfunksystem eine jederzeit einwandfrei funktionierende Auftragsvermittlung gemäß der bestehenden Funk- und Betriebsordnung zu gewährleisten. b) der Ein- und Verkauf von Waren für den Bedarf der Mitglieder oder die Vermittlung solcher Geschäfte; c) der Abschluss von Rahmenverträgen mit Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und sonstigen Institutionen öffentlichen Rechts zur Personenbeförderung; d) der Abschluss von Beförderungsverträgen mit öffentlichen Verkehrsträgern sowie Firmen und Großkunden; e) das Inkasso von Beförderungsentgelten und deren Auszahlung; f) der Betrieb sonstiger Einrichtungen zur Erreichung des Zweckes der Genossenschaft; g) die gewerbliche, fachliche und sonstige berufliche Ausbildung und Fortbildung der Unternehmer, Fahrer und Angestellten. h) die Mitgestaltung der gewerblichen Rahmenbedingungen z.B. durch Verhandlungen mit den kommunalen Behörden. (3) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zulässig.
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