A) die Vermarktung der Beförderungsleistungen ihrer Genossen durch Unterhaltung einer Funkvermittlungszentrale, von Halteplätzen oder anderen Einrichtungen, die geeignet sind, Fahraufträge an die Genossen zu vermitteln b) der Abschluß von Rahmenvereinbarungen für Kranken- und Rechnungsfahrten, der Abschluß und die Garantie für das Beförderungsentgelt von Rechnungsfahrten c) die Wahrnehmung allgemeiner gewerblicher Belange der Genossen d) Werbung für die Inanspruchnahme der Leistungen der Genossen und der Zentrale e) die Aufnahme weiterer Serviceleistungen, die geeignet sind, dem Zweck der Genossenschaft zu dienen, auch soweit sie einer besonderen behördlichen oder gerichtlichen Erlaubnis bedürfen. Die Satzung ist am 10. 03. 1993 errichtet. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
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