Ausbildung von Diplompsychologen zu psychologischen Psychotherapeuten entsprechend den Bestimmungen des Gesetzes über die Berufe des psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten vom 01.01.1999. Dabei stellt die vom Bundesrat beschlossene Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV) in der jeweils aktuellen Version die verbindliche Grundalge dar; die psychotherapeutische Fort- und Weiterbildung von Ärzten entsprechend den jeweils gültigen Bestimmungen der Ärztekammer und von approbierten psychologischen Psychotherapeuten; die Organisation bzw. Durchführung von Aus-, Weiterbildungs- und Fortbildungsveranstaltungen, wissenschaftlichen Tagungen und öffentlichen Vorträgen und Informationsveranstaltungen über Theorie und Therapie psychischer und psychosomatischer Erkrankungen; die Durchführung bzw. Unterstützung von gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dienenden therapeutischen Einrichtungen; die Unterstützung von Personen, die infolge psychisch oder psychosomatischer Erkrankungen bzw. chronischer Krankheiten auf die Hilfe anderer angewiesen sind, durch Beratung und Behandlung; ähnliche Tätigkeiten, die der Erreichung des Gesellschaftszweckes dienen.
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