Betreiben der Anlagevermittlung und Anlageberatung aufgrund des § 2 Abs. 10 KWG gemäß Registrierung bei der BaFin als vertraglich gebundener Vermittler ausschließlich unter der Haftung eines CRR-Kreditinstituts oder Wertpapierhandelsunternehmens mit Sitz im Inland oder eines nach § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmens sowie die Vermittlung von Darlehensverträgen oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge sowie der Abschluss und die Vermittlung von Versicherungsverträgen, Bausparverträgen, Beteiligungsprodukten, Finanzdienstleistungsprodukten sowie Immobilienvermittlung und Testamentsvollstreckung. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte vornehmen, die den Gesellschaftszweck fördern. Sie darf gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben, sich an solchen beteiligen oder die Geschäftsführung und -vertretung solcher Unternehmen übernehmen. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten.
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