Schaffung von Arbeitsplätzen im Erwerbsbereich für schwerbehinderte Menschen. Zielgruppe sind vorrangig geistig behinderte, psychisch behinderte und körperbehinderte Menschen, denen ohne das Integrationsunternehmen der Zugang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verwehrt ist. Das Integrationsunternehmen ist ein Unternehmen i. S. d. § 132 Abs. 1 SGB IX, in welchem mindestens 40% der Beschäftigten besonders betroffene schwerbehinderte Menschen sind. Das Unternehmen wird Servicedienstleistungen unter Einschluss des Betreibens des infrastrukturellen, technischen und kaufmännischen Gebäudemanagements im weitesten Sinne erbringen, insbesondere im Bereich hauswirtschaftlicher Dienstleistungen, Reinigungs- und textile Dienstleistungen, Küchen- und Verpflegungsdienstleistungen, Hausmeister- und Instandhaltungsdienstleistungen, Transport- und Fahrdienstleistungen, Landschaftspflege sowie Personalgestellung in den vorgenannten Arbeitsbereichen. Vom Gegenstand des Unternehmens umfasst ist auch der Vertrieb von hauswirtschaftlichen, pflegerischen und medizintechnischen Produkten, soweit hierfür eine behördliche Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen oder betreiben und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Die Gesellschaft darf darüber hinaus alle Geschäfte tätigen, die den Gegenstand des Unternehmens fördern.
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