Förderung des Tier-, Natur-, sowie des Umweltschutzes, der Bildung, Wissenschaft und Forschung und der Entwicklungszusammenarbeit im Sinne von § 52 der Abgabenordnung. Dieser Zweck wird verwirklicht durch a. Durchführung von (internationalen) CO2- Kompensationsprojekten, Aktivitäten und Öffentlichkeitsarbeit zum Schutz der Artenvielfalt, der natürlichen Ressourcen und des Klimas, z. B. durch Aufforstung und Erhalt bedrohter Regenwälder. b. Projekte der Entwicklungszusammenarbeit zur nachhaltigen Bekämpfung von Armut bei Kleinbauerngenossenschaften oder der von Armut betroffenen Bevölkerung, wie z. B. durch den Bau von Solartrocknern, der Ausbildung in ökologischen Anbaumethoden, dem Aufbau erneuerbarer Energien oder ähnlicher Maßnahmen der Hilfe zur Selbsthilfe. c. Bildungsprojekte zu Naturschutz- und Artenthemen, etwa zur öffentlich wirksamen Sensibilisierung für diese Themen, zur Aufklärung und Anleitung für Alternativverhalten, durch Präsenzveranstaltungen und Ausbildung von örtlichen Ansprechpartnern. d. Projekte zur Förderung von Wissenschaft und Forschung im Bereich Umwelt- und Artenschutz, wie z. B. der Erforschung der Biodiversität bestimmter Gebiete, dem Monitoring von gefährdeten Arten, der genetischen Bestimmung seltener Arten, aber auch der Entwicklung von neuen Technologien zum Schutz der Umwelt. e. Kooperationen mit anderen Organisationen und politischen Akteuren ähnlicher Zielsetzung auf nationaler und/oder internationaler Ebene. f. Recherchen, Erstellung von Berichten, Dokumenten und Filmen zum Themenkomplex "Bedrohung und Ausbeutung von Wildtieren" sowie "Ökologische, soziale und regionale Nachhaltigkeitsförderung" und "Nachhaltige Finanzwirtschaft". g. Informations- und Aufklärungsarbeit über die Bedrohungslage für Wildtiere, Natur und Umwelt, über eigene und geförderte Projekte und die Arbeit der Gesellschaft, insbesondere durch eine eigene Website und selbst erstellte Filme, bzw. wissenschaftliche Dokumentationen, öffentlichkeitswirksame Aktionen und Spendensammel-Veranstaltungen. h. Unterstützung von (internationalen) Projekten anderer steuerbegünstigter Körperschaften nach Maßgabe des § 58 Nr. 1 AO für die in Abs. 1 genannten steuerbegünstigten Zwecke, zum Schutz von Wildtieren und ihrer Lebensräume, der Natur und der Umwelt, insbesondere mit der Zielstellung des Artenschutzes, sowie der Bildung für diese Ziele und die damit einhergehende Entwicklungs- Zusammenarbeit, sowie von Wissenschaft und Forschung in diesen Bereichen. i. Einrichtung von Schutzgebieten, auch durch das Mittel Landkauf, zur Erhaltung der globalen Biodiversität.
Dann haben Sie die Möglichkeit diesen Firmeneintrag ganz einfach zu ergänzen oder zu aktualisieren.