Durchführung von Ladungskontrollen im Auftrage von Schiffahrtsunternehmen in Seehäfen und die Vornahme der damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte sowie die Einziehung von Frachtdifferenzen. Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB kann erteilt werden. Das Vermögen der Gesellschaft in Firma International Cargo Inspection Bureau Ladungskontrollen GmbH, Hamburg (HRB 11 111) als übertragende Gesellschaft ist als Ganzes im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme gemäß Verschmelzungsvertrag v. 25. August 1994 mit Zustimmung der Gesellschafter beider Gesellschaften vom gleichen Tagegemäß § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KapErhG auf diese Gesellschaft als übernehmende Gesellschaft übertragen worden.
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