Für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten. Insbesondere erstreckt sich die Tätigkeit der Gesellschaft auf folgende Gebiete: - Beratung in allen Besteuerungsfragen und Übernahme der gesamten laufenden Steuerberatung, der Beratung in steuerlichen Einzelfragen, Führung von steuerlichen Rechtsmitteln in allen Instanzen; Beratung in Steuerstrafverfahren, Gutachten in allen Steuerfragen; - treuhänderische Verwaltung fremden Vermögens; - Übernahme von Organisationsaufgaben aller Art auf dem Gebiet des Rechnungswesens und der Verwaltung; Mitarbeit bei der Einrichtung von Statistik und Planung; - betriebswirtschaftliche Beratung; - rechtliche Beratung, soweit gesetzlich zulässig; - Testamentsvollstreckung. Handels- und Bankgeschäfte sowie gewerbliche Tätigkeiten sind ausgeschlossen.
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