1.) Die Gesellschaft mit Sitz in Bonn verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2.) Zweck der Gesellschaft sind die Förderung des Wohlfahrtswesens, des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege. 3.) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb von Zweckbetrieben im Sinne der Abgabenordnung, wie mit der Errichtung und dem Betrieb, der Übernahme der Betriebsträgerschaft und der Förderung von Einrichtungen und Diensten der psychosozialen Betreuung- und Beratung, stationären und ambulanten Pflege und Betreuung, Gesundheitsvorsorge, Kur- und Rehabilitationseinrichtungen, medizinischen Versorgung sowie artverwandten Tätigkeiten einschließlich Nebenleistungen, die der Betreuung krebskranker Kinder und ihren Familien dienen. Sie kann auch weitere dem Zweck der Gesellschaft entsprechende Einrichtungen schaffen und betreiben. 4.) Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Einrichtungen mit gemeinnütziger Zielsetzung zu beteiligen oder Mitglied von Vereinen mit einer solchen Zielsetzung zu werden oder gleichartige Hilfsmaßnahmen dieser Einrichtungen bzw. Vereine zu fördern und zu unterstützen.
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