Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen. - Bauvorhaben a) als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden. b) als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen. -Das Betreiben von Immobiliengeschäften aller Art und damit zusammenhängender Geschäfte jedweder Art, insbesondere die Bewirtschaftung, die Vermietung, der Neu- und Umbau, der Erwerb und der Verkauf von Immobilien im weiteren Sinne, sowie das Erbringen von Dienstleistungen im Zusammenhang mit den vorgenannten Geschäftsgegenständen, selbst oder durch Unternehmen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist. - Die Softwareentwicklung und der Vertrieb von Software zum Zwecke der Immobilienbewertung und Immobilienverwaltung.
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