A) die Verwaltung eigenen Vermögens, b) die Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter an Kommanditgesellschaften, die die Planung, den Bau und den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Energie aus regenerativen Quellen, deren Infrastruktur sowie die Veräußerung der erzeugten Energie zum Gegenstand haben, längstens jedoch bis zum Zeitpunkt der Auszahlung des Fremdkapitals im Wege einer Langzeitfinanzierung (Projektclosing) c) die Geschäftsführung der in Buchstabe b genannten Gesellschaften. d) Planung von Anlagen zur regenerativen Stromerzeugung sowie der zur Einspeisung des von diesen Anlagen erzeugten Stroms in das öffentliche Stromnetz benötigten Infrastruktur und die Vornahme aller hiermit in Zusammenhang stehenden Geschäfte, insbesondere die Erlangung von öffentlich-rechtlichen Genehmigungen, Pachtverträgen oder sonstigen Lizenzen zur Errichtung und zum Betrieb von Anlagen zur regenerativen Stromerzeugung einschließlich der benötigten Infrastruktur ("Projektrechte"). e) Übertragung von Projektrechten auf die gemäß § 2 Abs. 1 Buchstabe b) näher bezeichneten Gesellschaften.
Energieversorgung
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