Betrieb eines Ingenieurbüros für Baukonstruktion gemäß den Berufsaufgaben nach § 27 Abs. 1 BauKaG NRW. Im Einzelnen sind dies Aufgaben wie die Aufstellung statischer Nachweise, die Erstellung von Bauanträgen, Bauvoranfragen, Baukonstruktionszeichnungen und von bauphysikalischen Nachweisen für den Wärmeschutz, den Schallschutz sowie den Brandschutz. Ebenso gehören zum Aufgabenbereich die Sachverständigenleistungen für die Bereiche Schall- und Wärmeschutz inklusive der Planung, Bauüberwachung und der Prüfung.
Ingenieurbüro
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