Übernahme des nach Art. 22 Abs. 4 des Einigungsvertrages auf die Stadt Pulsnitz übergegangenen Immobilienbestandes, dessen Überführung unter Berücksichtigung sozialer Belange in eine marktwirtschaftliche Wohnungswirtschaft, die Privatisierung zur Förderung der Bildung individuellen Wohneigentums. Zweck der Gesellschaft ist, Wohnungen zu errichten und zu veräußern, um den langfristigen Erhalt preiswerten Wohnraumes für breite Bevölkerungsschichten insbesondere von Haushalten mit geringem Einkommen und/oder kinderreichen Familien zu sichern, sowie Wohnungen zu verwalten. Die Gesellschaft kann Wohnungen durch Dritte verwalten lassen sowie städtebauliche Maßnahmen und Stadterneuerungsmaßnahmen wahrnehmen oder wahrnehmen lassen. Die Gesellschaft hat die ihr gehörenden Gebäude im Rahmen ihrer Möglichkeiten durch Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen ineinen den zeitgemäßen Wohnbedürfnissen entsprechenden Zustand zu versetzen.
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