Unternehmensberatung außer der Rechts- und Steuerberatung sowie die Entwicklung und Vermarktung von Software als Haupttätigkeit sowie die Verwaltung eigenen Vermögens (Vermögensverwaltung) als Nebentätigkeit. Die Vermögensverwaltung umfasst kurz- und langfristige Anlage des Gesellschaftsvermögens in börsennotierten und nicht börsennotierten Anteilen an Kapitalgesellschaften, sonstigen Wertpapieren, Derivaten, auch wenn sie nicht der Absicherung des Geschäftsbetriebes dienen sowie in Rohstoffen, insbesondere in Edelmetallen. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu gründen sowie andere Unternehmen gleicher oder verwandter Art zu gründen, zu erwerben oder sich an ihnen zu beteiligen.
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