Erbringen von Arbeiten im Bereich Tief- und Garten- und Landschaftsbau, soweit dies für die Erstellung und Unterhaltung von Anlagen und Leitungen, die der öffentlichen Daseinsvorsorge dienen, wie z.B. der Versorgung der Bevölkerung mit Elektrizität, Gas, Wasser, Wärme, Breitband und damit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen erforderlich ist. Dazu gehören auch Leistungen im Bereich der örtlichen Infrastruktur, Grundversorgung menschlichen Bedarfs, sozialer Wohnungsbau sowie städtebauliche Entwicklungs- und Sanierungsmaßnahmen. Die Leistungserbringung kann auch für die Beteiligungsgesellschaften der Stadt Villingen-Schwenningen sowie der Stadt Villingen-Schwenningen selbst erfolgen, soweit sie Bereiche betrifft, in welchen der Konzern Stadt einem öffentlichen Zweck im Rahmen der Daseinsvorsorge nachkommt. Die Gesellschaft verfolgt öffentliche Zwecke im Sinne des 3. Abschnitts (Unternehmen und Beteiligungen) des Gemeindewirtschaftsrechts der Gemeindeordnung Baden-Württemberg.
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