A) Kapital- und Anlageberatung; Risiko- und Vorsorgeberatung; Altersvorsorgeberatung; Finanzierungsberatung; Wirtschaftsberatung; Existenzgründungsberatung; Unternehmensberatung; Betriebswirtschaftliche Beratung; Beratungsleistungen auf Honorarbasis; b) Vermögensplanung; Finanzplanung; Vermögensmanagement; Rentenplanung; Nachlassplanung; Testamentsvollstreckung; Finanzcoaching; c) Vermittlungen von Kapitalanlagen jeglicher Art, Vermittlungen von Versicherungen jeglicher Art, Vermittlungen von Anteilen an geschlossenen Fonds; Vermittlungen von Immobilien und Grundstücken; Vermittlungen von Sachwertanlagen und Edelmetallen; d) Die Beteiligung an Kommanditgesellschaften, insbesondere als persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin). Werden unter den a) bis c) genannten Tätigkeitsfeldern Finanzdienstleistungen erbracht, fallen diese ausschließlich unter die Ausnahmeregelung nach § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG. Es handelt sich somit um nicht erlaubnispflichtige Finanzdienstleistungen nach dem KWG.
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