Entgegennahme von Einlagen und anderen rückzahlbaren Geldern; Ausleihungen, insbesondere Konsumentenkredite, Hypothekendarlehen, Factoring mit und ohne Rückgriff, Handelsfinanzierung (einschließlich Forfaitierung); Dienstleistungen zur Durchführung des Zahlungsverkehrs; Ausgabe und Verwaltung von Zahlungsmitteln (Kreditkarten, Reiseschecks und Bankschecks); Garantien und Zusagen; Handeln für eigene Rechnung oder im Auftrag der Kundschaft: a) Geldmarktinstrumente (Schecks, Wechsel, Depositenzertifikate usw.); b) Geldwechselgeschäfte; c) Termin- ("financial futures") und Optionsgeschäfte; d) Wechselkurs- und Zinssatzinstrumente, oder e) Wertpapiergeschäfte; Geldmaklergeschäfte im Interbankenmarkt; Handelsauskünfte; im Sinne der Nrn. 1, 2, 4-7, 10 und 13 des Anhangs I der Richtlinie 2006/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über Aufnahme und Ausübung der Tätigkeiten der Kreditinstitute.
Banken und Sparkassen
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