1. Die Erbringung von Bürodienstleistungen sowie Buchführungsarbeiten nebst Rechnungswesen. 2. Die Vermittlung von Aufträgen an die Mitglieder. 3. a) Beschaffung und Vermietung von Unterkünften, Maschinen und Geräten. b) Beschaffung und Vermittlung von Zeitarbeitspersonal (Leiharbeit) für den Fall, dass die Mitglieder einen Auftrag nicht ausführen können zum Sinne der Kundenbindung und -gewinnung. Dazu gehört auch die Beantragung einer Leiharbeiter-Lizenz und Vermittlung von eigenem Leihpersonal.
Interessengemeinschaften
Büroservice
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