Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der Blindenfürsorge, insbesondere hinsichtlich blinder Handwerker und Handwerkerinnen. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: a) Vermittlung von Möglichkeiten zur Ausbildung zu Handwerkern für Blinde, b) Vermittlung und Zur-Verfügung-Stellung von Arbeitsgeräten, c) Hilfeleistung bei der Schaffung einer eigenen Werkstätte, d) sonstige Hilfsmaßnahmen über die Leistung der öffentlichen Fürsorge hinaus, e) Einkauf der Rohstoffe, f) Beschäftigung blinder Handwerker und Handwerkerinnen für die Herstellung von Blindenware, g) Verkauf der von blinden Handwerkern und Handwerkerinnen im Auftrag der Genossenschaft hergestellten und zugekauften Blindenware. Die Genossenschaft erstreckt ihre Tätigkeit auf sämtliche blinde Handwerker und Handwerkerinnen Südbadens, die von der Einrichtung Gebrauch machen wollen. Die Tätigkeit der Genossenschaft und die Betreuung und Beschäftigung der blinden Handwerker und Handwerkerinnen geht also über den Kreis der Genossenschaftsmitglieder hinaus (Nichtmitglieder).
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