Förderung von Kunst und Kultur im Hinblick auf Musiktheater für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, um sie zu Auftritten im Musiktheater zu befähigen. Die Förderung des Musiktheaters selbst steht ebenso im Fokus. Diese spezielle Form des Theaters in der Stuttgarter Kulturlandschaft zu erhalten, darüber hinaus bekannt zu machen und zu fördern, ist ein weiterer Zweck der Stuttgarter Off-Broadway Theater Company gGmbH. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: Die Abhaltung geordneter Übungen, Kurse und Workshops für Bühnenkunst und Kultur, die Durchführung von künstlerischen Bühnen-Veranstaltungen, die Bereitstellung bzw. Anmietung der erforderlichen Räume, Technik und Materialien, den Einsatz professionell und sachgemäß ausgebildeter Dozenten/-innen unter Einsatz fundierter pädagogischer Unterrichtsmethoden, die Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit beschränkten finanziellen Mitteln durch Stipendien, die qualifizierte Unterstützung und Erarbeitung von Stücken und Aufführungen (z.B. Theaterstücken, Musicals, Benefizveranstaltungen, etc.) auch mit Einsatz von professionellen bzw. erfolgreichen und bekannten Darstellern, die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit öffentlichen Bildungsträgern zur Förderung der musikalischen Erziehung, der Kunst und Kultur in Schulen und öffentlichen Einrichtungen, die Bereitstellung nachhaltiger Angebote, durch welche '"bühnenbegeisterte" ihre individuellen Fähigkeiten entdecken und ernsthaft weiterentwickeln können, die Bereitstellung von Möglichkeiten, gesellschaftlich relevante Grundfertigkeiten wie Selbstbewußtsein, die Fähigkeit zur Kommunikation und zum Teamwork zu erlernen, erwirtschafteter Gewinn fließt in neue Produktionen und Projekte und wird gemeinnützigen Organisationen im Sinne des § 58 Nr. 2 AO zugehen - unter anderem wird die Olgälestiftung, First Aid, Bobby Bär, Ronald McDonaldhaus, etc. unterstützt werden. Die Körperschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Interessengemeinschaften
Theater, Opernhäuser und Konzerthäuser
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