Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung vom 16. 3. 1976. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung und Durchführung studentischer Kulturarbeit an der Universität Karlsruhe. Von dem unternehmerischen Zweck werden alle Rechtsgeschäfte und Maßnahmen erfaßt, die diesen Zweck bewirken und diesem Zweck dienen. Hierzu zählen insbesondere die Förderung studentischer Aktivitäten in den Bereichen Theater, Musik, Film und Video und bildende Kunst. Die Gesellschaft finanziert sich im wesentlichen aus Mitteln Dritter und durch freiwillige Zuschüsse von Gesellschaftern. Die gGmbH ist selbstlos tätig sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der gGmbH dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
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