Landschafts- und Pflasterbau sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten, soweit für diese keine gesonderte gesetzliche Gestattung oder ein gesetzlich geforderter Qualifikationsnachweis (Meisterprüfung) erforderlich ist, sowie folgende weitere Tätigkeiten: Bauentkernung, Verlegung von Glasfaserkabeln, Klempner- und Installateurarbeiten sowie Sanitäreinrichtung, Installation von Heizungsanlagen sowie Bodenheizung , Fertigen von Bauteilen aus Blech und Kunststoff für Dächer und Fassaden sowie Installation von lufttechnischen Anlagen (z.B. Abgasleitungen, Belüftungsrohre) und Entwässerungsvorrichtungen (z.B. Dachrinnen, Regenfallrohre), Einbau von elektrischen Anlagen in Wohnhäusern, Werkstätten und Industriebetrieben, Planung und Installation von Leitungen, Steckdosen, Schaltern, Sicherungen und Geräten bis zu Inbetriebnahme sowie elektrotechnische Einbauarbeiten, Fliesenlegen, Verputzen, Spachteln, Malerarbeiten ,Einbau von Innen- und Außentüren und Fenstern, Wärmedämmung, Einbau von Gipskartonelementen, Renovierung und Grundsanierung von Häusern und Wohnungen Gebäudereinigung, Transport von Gütern bis zu 3,5 Tonnen. Soweit bauliche Tätigkeiten meisterpflichtig sind, werden sie nur durch beauftragte Subunternehmer oder als Hilfstätigkeiten ausgeführt.
Bauinstallationen
Bauunternehmen und Bauhandwerk
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