I. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. II. Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung des Wohlfahrtswesens, der Erziehung und Volks- und Berufsbildung, die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i. S. d. § 53 AO sowie die Förderung kirchlicher Zwecke i. S. d. § 54 AO durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts i. S. d. § 58 Nr. 1 AO. III. Daneben kann die Gesellschaft die in Abs. II genannten Zwecke auch unmittelbar selbst verwirklichen. Dies geschieht insbesondere durch den Erwerb, die Führung und die Unterhaltung sowie den Betrieb - von Medizinischen Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V - von Einrichtungen für Aus-, Fort- und Weiterbildung - von sonstigen Sozialeinrichtungen und Einrichtungen der Wohlfahrtspflege Darüber hinaus werden die gemeinnützigen Zwecke mittels Durchführung ambulanter Pflege und Betreuung, Angebote zur Rehabilitation, Beratungsleistungen, Vortragsveranstaltungen und Seminare sowie Förderung sportlicher Übungen und Leistungen verwirklicht.
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