1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige, kirchliche und gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der öffentlichen Gesundheitspflege und der Bildung und Erziehung sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen und der katholischen Kirche. 3. Gegenstand der Gesellschaft ist die Verwirklichung der Aufgaben der Caritas als Lebens- und Wesensäußerung der katholischen Kirche im Bereich der öffentlichen Gesundheitspflege, der Jugend- und Altenhilfe sowie der Erziehung, Volks- und Berufsbildung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung, den Betrieb und die Unterhaltung von Krankenhäusern, Ausbildungsstätten, Nebenbetrieben und sonstigen stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung, Rehabilitation und Pflege kranker, behinderter, hilfsbedürftiger und alter Menschen. Ferner sichert die Gesellschaft die Seelsorge im Krankenhaus, beispielsweise durch die Abhaltung von Gottesdiensten und die Unterhaltung hierfür erforderlicher Gebetsräume. Der Gesellschaftszweck wird ferner verwirklicht durch die Erbringung von Kooperationsleistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften im Sinne von § 57 Abs. 3 AO, nämlich durch Leistungen in den Bereichen der Geschäftsführung, des Managements und der Verwaltung (insbesondere Finanzbuchhaltung, Controlling, Personalwesen, Einkauf) und Technik (Haustechnik, handwerkliche Dienstleistungen, Gerätetechnik und EDV- bzw. Informationstechnologien) sowie durch die Überlassung von Immobilien an die HSG-Hospital-Service-Gesellschaft mbH, die HRG-Hospital-Reinigung-Gesellschaft mbH (nur technische Dienstleistungen und Immobilienüberlassungen) sowie an die St. Elisabeth-Pflegezentrum Herten gGmbH (ohne Geschäftsführung- und Managementleistungen sowie ohne Immobilienüberlassung). Die Gesellschaft verwirklicht ihre steuerbegünstigten Zwecke ferner unter Einbeziehung von Kooperationsleistungen von anderen steuerbegünstigten Körperschaften im Sinne von § 57 Abs. 3 AO, nämlich durch Verpflegungsleistungen, Transportdienstleistungen, Entsorgungslogistik und Hauswirtschaftsleistungen sowie Reinigungsleistungen und Leistungen der Bettenaufbereitung durch die HSG-Hospital-Service-Gesellschaft mbH und die HRG-Hospital-Reinigungs-Gesellschaft mbH.
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