(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Behindertenhilfe, der Wohlfahrtspflege und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i. S. d. § 53 AO. (2) Die Gesellschaft ist eine Fördergesellschaft i. S. d. § 58 Nr. 1 AO, die ihre Mittel anderen steuerbegünstigen Körperschaften (wie z. B. dem REHA-Verein zum Aufbau sozialer Psychiatrie in Freiburg) zur Verwendung für Zwecke i. S. d. Abs. 1 zuwendet.
Interessengemeinschaften
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