Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe, der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe sowie der Kunst und Kultur. Der Satzungszweck wird insbesondere dadurch verwirklicht, dass (a) der Entdeckung und Förderung von Talenten und der Ermöglichung eines Bildungsaufstiegs dienende Projekte umgesetzt oder gefördert werden, insbesondere, aber nicht ausschließlich durch - Organisation von Schülergesprächen mit Vertretern regionaler Unternehmen zwecks Förderung der beruflichen Orientierung; - Organisation von Schülerstipendienprogrammen; - Organisation von Orientierungsprogrammen für Schüler; - Organisation einer Schüler-Sommerakademie zur Entdeckung und Förderung von Talenten; - Unterhaltung einer Datenbank mit Informationsangeboten zur Berufsorientierung für Jugendliche. (b) Projekte bzw. Programme initiiert werden, die dem aktiven Austausch und der Kooperation zwischen Jugendlichen, Hochschulen und sonstigen im Bildungsbereich tätigen Akteuren der Gesellschaft sowie der regionalen Wirtschaft dienen, zwecks Setzung von Bildungsanreizen und Schaffung von Optionen zur Aus- und Weiterbildung und des Studiums, insbesondere, aber nicht ausschließlich durch - Veranstaltung von Fachtagungen zur Verbindung von Schulen und Unternehmen; - Veranstaltungen zur Förderung des Wissenschaftstransfers zwischen Schülern und Studenten, Schulen und Hochschulen, Kommunen und der Gesellschaft; - Förderung von Studierendenaustauschprogrammen. Die genannten Zwecke kann die Gesellschaft selbst oder durch eine Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO erfüllen. Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts (Mittelbeschaffung im Sinne von § 58 Nr. 1 AO). Hierzu zählen insbesondere - die Joblinge gemeinnützige AG Ruhr mit Sitz in Essen; - der buddY e.V. mit Sitz in Essen; - der Durchstarten e.V. mit Sitz in Bochum; - ausgewählte Hochschulen der Region Ruhr. Die Gesellschaft muss nicht alle Zwecke gleichzeitig und in gleichem Umfang verfolgen. Die Geschäftsführung entscheidet nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel darüber, welche der Zwecke jeweils vorrangig verfolgt werden.
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