- Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder - Förderung des Umweltschutzes - Förderung des Tierschutzes - Beschaffung von Mitteln für die Förderung der o.g. Zwecke. Die Zwecke werden dadurch erreicht, dass die Gesellschaft erworbene, gepachtete oder verwaltete Flächen einer gewerblichen oder landwirtschaftlichen Nutzung entzieht, um diese Flächen zu renaturieren und dadurch die Grundlage für eine Vielfalt an Pflanzen und Tieren zu schaffen oder zu verbessern. Der Gesellschaftszweck soll verwirklicht werden in Norddeutschland, insbesondere jedoch in Mecklenburg-Vorpommern. Der Satzungszweck wird auch verwirklicht insbesondere durch die Weiterleitung von Mitteln an andere selbst steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, die die weitergeleiteten Mittel zur Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke nutzen.
Sonstige: Dienstleistungen & Service
Zoologische Gärten
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