Gesellschaft erbringt Maßnahmen und geeignete Aktivitäten zur Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne des § 53 AO durch Hilfe von Menschen mit Behinderung. Die Gesellschaft verwirklicht diese Zwecke insbesondere durch Hilfeleistung bei der gesellschaftlichen Integration sowie Maßnahmen zur Erleichterung des Alltages von Menschen mit Behinderung, insbesondere psychologische Unterstützung Betroffener durch Aufzeigen von Vorbildern und Möglichkeiten, auch mit Behinderung ein gesellschaftlich integriertes Leben führen zu können; Herstellung von Kommunikationskontakten zwischen Betroffenen, die einander durch einen gegenseitigen Erfahrungsaustausch helfen können; multimediale Bereitstellung relevanter Informationen für Betroffene; Aufbau und Vertrieb einer Landkarte mit allen Behinderten - relevanten Orten, Institutionen und Anbietern. Sammlung von Informationen mit Hilfe des Internets zur Integration und Verbesserung der Lebenssituation von körperbehinderten Menschen; Informationsaustausch mit nichtbehinderten Menschen und unter behinderten Menschen und ihren Angehörigen in Europa. Stärkung des allgemeinen Interesses an der Unterstützung von Menschen mit Behinderungen, insbesondere durch Publikationen in allen in Betracht kommenden Medien.
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