Förderung - des Naturschutzes, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes (§ 52 Abs. 2 Ziff. 8 AO), - der Entwicklungszusammenarbeit (§ 52 Abs. 2 Ziff. 15 AO), - des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke (§ 52 Abs. 2 Ziff. 25 AO), - von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Ziff. 1 AO), - der Bildung (§ 52 Abs. 2 Ziff. 7 AO). Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch - die Förderung und Durchführung von Maßnahmen zur Renaturierung von Böden, zur Verbesserung von Kohlenstoffkreisläufen und Kohlenstoffspeicherung in Böden, zur Sanierung von Ökosystemen, zur Stärkung einer klimapositiven, ressourceneffizienten Landwirtschaft im ln- und Ausland sowie einer damit auch verbundenen nachhaltigen Verbesserung der wirtschaftlichen Situation landwirtschaftlicher Betriebe; - durch Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung und Aufklärung der Öffentlichkeit in Bezug auf die vorgenannten Gesellschaftszwecke, insbesondere durch Seminare, Workshops, Kampagnen, lnternetauftritt und Medienarbeit, sowie die praktische Umsetzung modellhafter Anwendung für Demonstrations- und Schulungszwecke; - die Förderung von Studienarbeiten sowie die Beteiligung an Studien Dritter zur Erfüllung der vorgenannten Zwecke; - den Erwerb und die Verpachtung von Grundstücken zur Erfüllung der vorgenannten Zwecke; - durch die Beschaffung von Mitteln und deren Weitergabe für die in §§ 52, 53 und 54 AO genannten Zwecke sowie die Zuwendung an beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtige steuerbegünstigte Körperschaften, welche Mittel zur Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke verwenden.
Dann haben Sie die Möglichkeit diesen Firmeneintrag ganz einfach zu ergänzen oder zu aktualisieren.