1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist: a) die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, b) die Förderung des Wohlfahrtswesens, c) die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie und d) die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, insbesondere denjenigen, die sich in Not- und Konfliktsituationen an eine Beratungsstelle nach § 219 StGB gewendet haben. Die Gesellschaft hat ebenso den Zweck, allumfassend die Gründung der gemeinnützigen ?Stiftung Lebenswunsch" vorzubereiten, finanzielle, sachliche und technische Mittel für die Stiftungsgründung sowie zur Schaffung des Grundstockvermögens der Stiftung zu akquirieren und diese zweckgebunden zu verwalten. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte eingehen, die zur Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks mittelbar oder unmittelbar dienlich sind. 3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch a) mobile und ambulante psychosoziale und medizinische Hilfsangebote, b) Kontakt- und Betreuungsstellen mit Angeboten zur Tagesstruktur, themenbezogenen Beschäftigung und Qualifizierung, c) innovative und modellhafte Hilfs- und Serviceangebote, insbesondere für Frauen in komplizierten Konfliktsituationen, d) Vermittlung in die Regelversorgung für Hilfesuchende, Erschließung von weiterführenden Hilfen, e) Unterstützung von Initiativen zur Selbstorganisation von Schwangeren aus Konfliktsituationen und Alleinerziehenden, f) Inhaltliche und konzeptionelle Vorbereitung des Aufbaus spezieller Wohnprojekte für werdende Mütter, unabhängig von ihrem Sitz und der etwaigen Ausgliederung als gemeinnützig agierende Betriebsstätte, gegebenenfalls mit angeschlossener Mutter-Kind-Wohneinheit, g) gemeinsame Durchführung von innovativen Projekten, Kooperation und fachlicher Austausch mit gesundheits- und hilfespezifischen staatlichen und nicht-staatlichen Institutionen und Organisationen, h) Durchführung von oder partizipative Beteiligung an Forschungsprojekten, die der Verbesserung der Datenlage zu Schwangerschaftsabbrüchen und deren Prävention dienen, i) Information und Weiterbildung der allgemeinen Öffentlichkeit, insbesondere zum Themenkreis Familien- und Geburtenplanung j) Schulung von Multiplikator/innen und Erwachsenenbildung.
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