1. Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist: a) die Förderung von Kunst und Kultur, insbesondere in den Bereichen Musik, Literatur, Theater, darstellende und bildende Kunst, Tanz, Architektur und Design; b) die Förderung von Wissenschaft und Forschung, insbesondere in den Bereichen von Kultur, Natur und Ökologie (vor allem der ökologischen Landbewirtschaftung) sowie übergreifenden, diese Bereiche verbindende Wissenschaften; c) die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; d) die Förderung des Schutzes von Natur und Umwelt sowie der Landschaftspflege. 3. Weitere Gesellschaftszweck ist die Beschaffung von Mitteln und deren Weiterleitung gemäß § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke im Sinne des § 2 Nr. 2 einer anderen Körperschaft oder für dir Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne des § 2 Nr. 2 durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts. Die Beschaffung von Mitteln für eine unbeschränkte steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. Dies umfasst auch die teilweise oder vollständige Übertragung von Vermögensgegenständen ( z.B. Grundstücken und Gebäuden, einzelner Kunstgegenstände oder auch der Kunstsammlung insgesamt) auf eine andere steuerbegünstige Körperschaft zu Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne des § 2 Nr. 2. 4. Der Gesellschaftszweck zu § 2 Nr. 2 a) wird insbesondere verwirklicht durch: a) Gestaltung einer musealen Anlage im Landschaftsraum, die Kunst erfahrbar macht und die Grundlage für Erfahrungen und Begegnungen mit der Natur und der Kultur sowie mit ökologischen Fragen bildet; b) den Betrieb eines oder mehrerer Museen mit entsprechenden kulturellen Veranstaltungen, gegebenenfalls auch als Zweckbetriebe; c) Organisation, Veranstaltung und Durchführung von Ausstellungen, Führungen, Lesungen, Konzerten, Inszenierungen und Diskussionsveranstaltungen sowie unter den Voraussetzungen des § 58 Nr. 1 und Nr. 2 der Abgabenordnung die Mitwirkung, Mitveranstaltung und die finanzielle Förderung von Ausstellungen, Lesungen, Konzerten und Diskussionen; d) Aufbau, Pflege und Entwicklung einer Sammlung von Bildern und Kunstgegenständen, die der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden; e) Herausgabe von Broschüren, Ausstellungskatalogen und Zeitschriften und sonstigen Schriften sowie medialen Informationsmöglichkeiten; f)Kooperation mit anderen Kulturinstitutionen, Kunstsammlungen und Museen, z.B. bei der Organisation und Veranstaltung von Ausstellungen, bei der Herausgabe von Ausstellungskatalogen und beim Leihverkehr mit Kunstgegenständen. g) Förderung von bzw. Zusammenarbeit mit interdisziplinären kulturellen Einrichtungen ( Theater, Museen, Musik, Tanz und weiteren kulturellen Institutionen) sowie die Förderung von kulturellen Veranstaltungen, wie Konzerten, szenischen Darstellungen, Lesungen und Kunstausstellungen; 5. Der Gesellschaftszweck zu § 2 Nr. 2 b) wird insbesondere verwirklicht durch: a) die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben, insbesondere zu ökologischen und kulturellen bzw. beide Bereich übergreifende Fragen sowie zu den Bereichen der Forst-, Land- und Wasserwirtschaft etc.; b) die Vorbereitung, Durchführung und Veröffentlichung internationaler und disziplinübergreifender wissenschaftlicher Dialoge, Seminare bzw. Seminarreihen; c) die Veranstaltung von Konferenzen, Diskussionsforen und anderen Gesprächsformen mit internationalen Experten aus verschiedenen Disziplinen der Wissenschaft und Praxis, d) die Förderung wissenschaftlicher Arbeiten. Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Arbeiten sind der Allgemeinheit zugänglich zu machen. 6. Der Gesellschaftszweck zu § 2 Nr. 2 c wird insbesondere verwirklicht durch: a) Errichtung, Ausstattung und Unterhaltung von Bildungs- und Erzi
Interessengemeinschaften
Kunstgalerien und Museen
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