Förderung hilfsbedürftiger Menschen im Rahmen der Kinder-, Jugend-, Familien- und Behindertenhilfe, insbesondere die mildtätige Unterstützung junger Menschen mit seelischer Behinderung. Die Hilfeleistung erfolgt ohne Rücksicht auf Staatsangehörigkeit, Konfession, Herkunft, Geschlecht und Wohnsitz. Der Zweck der Gesellschaft ist somit darauf gerichtet, Personen selbstlos zu unterstützen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Dieser Zweck wird verwirklicht durch den Betrieb des Kinderhauses in Stemwede. Die Gesellschaft kann unter Beachtung der Vorschriften der Abgabenordnung für steuerbegünstigte Körperschaften alle Maßnahmen ergreifen, die der Erreichung und Förderung dieses Zweckes dienen. Insbesondere kann sie zu diesem Zweck auch andere Gesellschaften oder Einrichtungen, die vergleichbare steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, gründen, verwalten, betreiben oder sich an ihnen beteiligen.
Sozialwesen
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