(1) Die Beteiligung an der Gillo-Werke Holding GmbH, die ihrerseits Mehrheitsaktionärin der von Wilhelm Grillo im Jahre 1842 gegründeten heutigen Gillo-Werke AG ist. (2) Die Gesellschaft ist eine gemeinnützige Stiftung der Gründerfamilie Wilhelm Grillo und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und wissenschaftliche Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsvorschriften der Abgabenordnung. (3) Der Gesellschaftszweck wird insbesondere durch Übernahme folgender Aufgaben erfüllt: a) Förderung der Jugendpflege und Jugendfürsorge, b) Förderung des Sportes, c) Pflege und Fürsorge für behinderte und alte Menschen, d) Förderung der Belange des Natur- und Landschaftsschutzes einschließlich des Umweltschutzes, e) Förderung der Belange des Tierschutzes, f) Förderung der Erforschung und der Dokumentation der Regional- und Wirtschaftsgeschichte, g) die Verfolgung kultureller und wissenschaftlicher Zwecke. (4) Die Gesellschaft wird die vorgenannten Zwecke insbesondere in der Weise erfüllen, dass sie andere gemeinnützige Einrichtungen finanziell und materiell unterstützt. Die Erfüllung der Satzungszwecke kann durch Hilfspersonen geschehen, wenn deren Wirken nach den rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen der Gesellschaft wie eigenes Wirken zuzurechnen ist. (5) Die Gesellschaft ist berechtigt, Mittel für die Durchführung der Aufgaben der Gesellschaft zu sammeln.
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